Seitenbereiche

Steuernews für Ärzte
Umsatzsteuerpflicht medizinischer Callcenter

/news_aerzte/

Callcenter

Immer mehr Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit der telefonischen Fernberatung an. Callcenter geben u.a. Auskünfte über Krankheitsprävention, Krankheitsbilder und Behandlungsmöglichkeiten, geeignete Arzneimittel oder beantworten Fragen zu den Themen Reise- und Tropenmedizin.

Keine Steuerbefreiung

Offen war bisher die Frage, ob solche Callcenter in die allgemeine Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen fallen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wäre dies nur dann der Fall, „wenn es sich im Einzelfall um ein medizinisch veranlasstes Therapieangebot im Rahmen eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und medizinischem Fachpersonal handelt“ (Ministerium der Finanzen Schleswig-Holstein v. 14.6.2013 Kurzinfo USt 4/2013). In allen sonstigen Fällen sind Leistungen der Callcenter umsatzsteuerpflichtig.

Stand: 12. August 2013

Bild: edyta Pawlowska - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich via Online-Kontaktformular!

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.