Seitenbereiche

Steuernews für Ärzte
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021

/news_aerzte/

Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz

Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG vom 11.5.2019) wurde unter anderem die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen. Das TSVG sieht zum 1.1.2021 ein einheitliches und verbindliches elektronisches System zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch die Ärzte an die Krankenkassen vor. Damit entfällt ab dem nächsten Jahr die bisherige Praxis der Übermittlung der „gelben Zettel“ in Papierform durch den Versicherten an die Krankenkassen. Zum Jahreswechsel müssen allerdings noch nicht alle Arztpraxen an dem elektronischen System teilnehmen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stattgegeben und einer Übergangsregelung bis zum 1.10.2021 zugestimmt.

Mitteilung an Arbeitgeber

Ganz ohne Papier geht es im kommenden Jahr aber dennoch nicht. Zum einen gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht für Privatversicherte und zum anderen müssen Arbeitnehmer weiterhin ihre Krankschreibungen in Papierform bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Dies soll sich erst 2022 ändern.

Drittes Bürokratieentlastungsgesetz

Das zum 1.1.2020 in Kraft getretene Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III, BGBl 2019 I S. 1746) sieht vor, dass das bereits zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern bestehende elektronische Meldeverfahren dahingehend erweitert wird, dass die Arbeitgeber nach Anzeige der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer bei den Krankenkassen elektronisch alle notwendigen Daten abrufen können (§ 109 Abs. 1 Viertes Sozialgesetzbuch -SGB IV - in der Fassung ab 2022). Damit entfällt ab 2022 die bislang nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes bestehende Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Abgabe einer AU-Bescheinigung.

Stand: 25. November 2020

Bild: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wichtige Information!

Unser Kanzlei ist 

am Freitag, den 04. Oktober 2024

geschlossen!

Am Montag, den 07. Oktober 2024 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar.

 

Ihre Steuerkanzlei

AMBERGTAX

DIE STEUERBERATER

 

 

OK