Seitenbereiche

Steuernews für Ärzte
Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

/news_aerzte/

Behinderten-Pauschbeträge

Mit dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz vom 9.12.2020 (BGBl 2020 I S. 2770) wurden die einkommensteuerlichen Vorteile für behinderte Steuerpflichtige erheblich verbessert. So wurden u. a. die Sonderausgaben-Pauschbeträge für Behinderte fast verdoppelt. Sie betragen abhängig vom Grad der Behinderung zwischen € 384,00 (Behinderungsgrad 20) und € 2.840,00 (Behinderungsgrad 100).

Neuer vereinfachter Nachweis

Mit Schreiben vom 1.3.2021 (Az. IV C 8 – S 2286/19/10002:006) kündigt das Bundesfinanzministerium eine vereinfachte Nachweisregelung an. Bislang mussten Steuerpflichtige mit einem Behinderungsgrad von weniger als 50, aber mindestens 20, eine Bescheinigung der für die Ausstellung der Schwerbehindertenausweise zuständigen Behörde vorlegen. Nach dem BMF-Schreiben genügt es künftig auch, wenn der Behinderte den Nachweis alternativ durch den Rentenbescheid oder den die anderen laufenden Bezüge nachweisenden Bescheid erbringt. Voraussetzung ist hier jedoch, dass dem Steuerpflichtigen wegen seiner Behinderung Renten oder andere laufende Bezüge zustehen.

Anwendung

Die vereinfachte Nachweisregelung gilt für Lohnsteuer-Anmeldezeiträume, die nach dem 31.12.2020 enden bzw. ab dem Veranlagungszeitraum 2021.

Stand: 27. Mai 2021

Bild: wladimir1804 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich via Online-Kontaktformular!

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wichtige Information!

Aufgrund des Feiertages am Donnerstag, den 9. Mai 2024 bleibt unsere Kanzlei

am Freitag, den 10. Mai 2024 geschlossen!

Am Montag, den 13. Mai 2024 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar.

 

Ihre Steuerkanzlei

AMBERGTAX

DIE STEUERBERATER

 

 

OK