Seitenbereiche

Steuernews für Mandanten
Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG) kommt

/news_mandanten/

Steuerlicher Familienleistungsausgleich

Die Bundesregierung hat am 27.6.2018 einen Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die ersten im Koalitionsvertrag vereinbarten Steuererleichterungen für Familien umgesetzt. Der steuerliche Familienleistungsausgleich setzt sich in erster Linie aus Kindergeld und den Kinderfreibeträgen zusammen. An diesen beiden „Stellschrauben“ will die Bundesregierung nun zugunsten der Familien „drehen“.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Zur stärkeren Entlastung steigt das Kindergeld pro Kind ab 1.7.2019 um € 10,00. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat ab 2019 jeweils € 204,00, für das dritte Kind € 210,00 und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils € 235,00. Der Kinderfreibetrag wird für jeden Elternteil auf € 2.490,00 (insgesamt € 4.980,00) erhöht (2018: € 2.394,00).

Grundfreibetrag, kalte Progression

Außerdem setzt die Bundesregierung mit diesem Gesetz den jährlichen Ausgleich der sogenannten „kalten Progression“ fort. Der Grundfreibetrag soll hierzu ab 1.1.2019 von aktuell € 9.000,00 auf € 9.168,00 steigen. Ab 1.1.2020 soll der Grundfreibetrag auf € 9.408,00 angehoben werden. Darüber hinaus werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 nach rechts verschoben. Das heißt, dass sich die erste Progressionsstufe 2019 von € 9.169,00 bis € 14.254,00 (bisher bis € 13.996,00) erstreckt. Die höchste Progressionsstufe mit dem Grenzsteuersatz von 42 % beginnt ab 2019 entsprechend erst bei € 55.961,00 und ab 2020 bei € 57.052,00 (2018: € 54.950,00). Die „Reichensteuer“ mit dem Steuertarif von 45 % soll nach dem neuen Tarif 2019 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von € 265.327,00 und im Tarif 2020 ab € 270.501,00 beginnen (2018: € 260.533,00). Der Bund rechnet durch dieses Gesetz mit Steuermindereinnahmen von insgesamt € 9,7 Mrd.

Stand: 27. Juli 2018

Bild: Vera Kuttelvaserova - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns: Als Steuerberater in Amberg sind wir mit unserem Team neben der klassischen Steuerberatung auch in allen themenrelevanten Leistungsgebieten wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Unternehmensberatung und Jahresabschluss für Sie im Einsatz.

Ambergtax
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Wichtige Information!

Unser Kanzlei ist 

am Freitag, den 04. Oktober 2024

geschlossen!

Am Montag, den 07. Oktober 2024 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar.

 

Ihre Steuerkanzlei

AMBERGTAX

DIE STEUERBERATER

 

 

OK